Ablauf
der
Begutachtung -
Schritt für Schritt
erklärt
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1. Auftragseingang & Prüfung

Nach Eingang des Auftrags prüfen wir, ob dieser innerhalb der gesetzten Frist bearbeitet werden kann. Bei dringenden Fällen, wie akuter Kindeswohlgefährdung oder Inhaftierung eines Beteiligten, erfolgt eine priorisierte Bearbeitung.

2. Klärung der Beteiligung & Zuordnung

Nach der Prüfung des Auftrags wird dieser intern von einemGutachterIn übernommen. Diese Zuordnung des Auftrags wird dem Gericht zurückgemeldet.Erst nach Vorliegen eines diesbezüglich abgeänderten Beschlusses, nimmt dann diebeauftragte GutachterIn Kontakt mit den Parteien auf.

3. Terminvergabe & Kommunikation

Die Parteien erhalten schriftliche Einladungen zu den Begutachtungsterminen. Bestätigungen und Absprachen erfolgen per E-Mail oder Telefon. Eine inhaltliche Vorabklärung mit den GutachterInnen ist nicht möglich, um Neutralität zu wahren.

4. Erstgespräch & Dokumenten-einreichung

Beim ersten Termin werden die Beteiligten umfassend über ihre Rechte, den Datenschutz und den weiteren Ablauf informiert.

5. Begutachtung & Methoden

Die Eltern werden einzeln befragt, bevor die Kinder einbezogen werden. Je nach Fall kommen Testverfahren zum Einsatz. Ein Treffen mit dem getrennt lebenden Elternteil wird besprochen. Hausbesuche erfolgen nur in begründeten Ausnahmefällen.

6. Abschluss & Qualitätsprüfung

Nach den Untersuchungen erfolgt die Auswertung. In geeigneten Fällen werden Auswertungsgespräche angeboten, um mögliche Einigungen zu fördern. Schwierige Fälle werden anonymisiert in einer Expertenkonferenz besprochen, um die Qualität zu sichern.