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Arbeitsgebiete

Unser Arbeitsgebiet umfasst Begutachtungen, die Fachkunde in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters erfordern.

  • Familienrechtsgutachten

    • Trennungs- und Scheidungsfolgen (elterliche Sorge,
      Umgang, Aufenthalt u.a.),

    • Kinderschutz (Herausnahme oder Rückführung von Kindern).
      Wir bemühen uns nach Möglichkeit um eine Konfliktreduzierung und prüfen, ob Vereinbarungen zwischen den Parteien in Betracht kommen.

  • Gutachten für Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte (§ 3, § 105 JGG, §§ 20,21, § 63, §64 StGB und zur Frage der Glaubhaftigkeit von Zeugen)

  • Prognosegutachten im Straf- und Maßregelvollzug

  • Gutachten nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • Gutachten für Verwaltungsgerichte

  • Gutachten für Versicherungsgesellschaften

 

Gutachten und Expertisen werden nur im amtlichen Auftrag, nicht im Auftrag streitender Parteien erstellt.

Dr. Judith Arnscheid

Gesellschafterin - Supervisorin - Geschäftsführerin

Diplompsychologin, approbierte Psychotherapeutin (VT) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Dozentin und Supervisorin beim SZVT, der AVM der TAKT sowie der Fliednerklinik in Stuttgart. Mitglied der Vertreterversammlung der  Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Vertreterin der Bundespsychotherapeuten-kammer für die AG familienrechtliche Gutachten. Umfangreiche überregionale Gutachtertätigkeit an Familiengerichten und Strafkammern seit 1997.

Arbeitsschwerpunkte:

Glaubhaftigkeitsbegutachtung, Familienrecht
Lehrtätigkeit und Supervision in Verhaltenstherapie und Rechtspsychologie

Berufliche Stationen: 

Studium in Würzburg und Tübingen,  Diplom1996

Promotion an der Universität Bern/CH 1999

Klinische Psychologin an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Stuttgart 1996 - 2010

Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin 2003

zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin 2004

Fachpsychologin für Rechtspsychologie  BDP/DGPs 2017

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Prof. Dr. med. Reinmar du Bois

Gesellschafter - Supervisor

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Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut - Geschäftsführender Oberarzt der Klinik für KJP der Universität Tübingen bis 1995, Ärztlicher Direktor der Klinik für KJP in Stuttgart bis 2013. Umfangreiche forensische Tätigkeit an den Kliniken in Tübingen und Stuttgart mit Etablierung einer Gutachtenstelle. Gründungsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Forensische Psychotherapie. Dozent für das Curriculum Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie. 5 Monographien, 120 Publikationen, Mitverfasser des Lehrbuchs für Psychiatrie (Tölle/Windgassen). 

Arbeitsschwerpunkte:

Jugendgewalt, Extrembelastung im Kindesalter, Jugendkrisen, Angststörungen bei Kindern, EOS (Early Onset Schizophrenia), stationäre Milieutherapie, klinische Versorgungsforschung

Berufliche Stationen:

Studium und Promotion - Universität Heidelberg und London Hospital

Ärztliche Stationen in Pädiatrie, Neurologie und Allgemeinpsychiatrie.

Psychotherapieausbildung, Facharzt und Habilitation - Universität Tübingen

Bettina Wernecke

Supervisorin

Diplompsychologin, Schwerpunkt Rechtspsychologie

Arbeitsschwerpunkte:

Begutachtungen im Familienrecht, Supervision und Ausbildungstätigkeit in der GA-ST

 

Berufliche Stationen:

Berufsbegleitendes Studium der Psychologie in Tübingen und Oregon (USA) Diplom (nach Familienpause) 2007

Psychologische Beraterin beim Caritas Verband Stuttgart 2008-2012

freiberufliche Gutachterin im Familienrecht im Rahmen der GWG 2010 bis 2014, seither in Assoziation mit der GA-ST 

Fachpsychologin für Rechtspsychologie  BDP/DGPs 2017

Geschäftsmodell der Gutachtenstelle

Unter dem Dach der von Dr. Arnscheid und Prof. du Bois begründeten Gutachtenstelle arbeiten weitere freiberufliche Gutachter, die sich den qualitativen Standards und Arbeitsmethoden der GA-ST angeschlossen haben. Zu den qualitativen Standards gehört die Inanspruchnahme von Supervision. Für die Inanspruchnahme der Räume und fachlichen Ausstattungen sowie für die organisatorischen Dienstleistungen (Inkassostelle, Buchhaltung, Terminorganisation) der Gutachtenstelle entrichten die Gutachter Nutzungsentgelte an die GA-ST. Die Weitergabe und nachfolgende Benennung von Gutachtenaufträgen, die ursprünglich an du Bois oder Arnscheid oder offen an die GA-ST gerichtet wurden, ist an die Maßgabe geknüpft, die gesamte  Infrastruktur der GA-ST vor Ort in Anspruch zu nehmen, die Untersuchungen daselbst durchzuführen und durch Arnscheid, du Bois oder durch weitere hierfür qualifizierte Gutachter supervisieren zu lassen. Die Supervision gilt als ergänzender Beitrag zur Gutachtenerstellung. Die Supervisoren werden dem Gericht ebenfalls benannt. Deren Arbeitsaufwand wird dem/r hauptverantwortlichen GutachterIn je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Supervisoren leisten eine Zweitunterschrift unter die schriftlichen Gutachten und sind insofern mitverantwortlich für das Ergebnis, aber nicht hauptverantwortlich, da sie die an den Explorationen nicht mitgewirkt haben. Weitere Informationen über Qualifikationen von Gutachtern und das Geschäftsmodell finden sich auf der Seite "Ablauf" (Auftraggeber), in den  Blogs Nr. 8 und Nr. 15 sowie in der Datenschutzerklärung.

Sekretariat

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Anna Seiler

Sekretariat - Auftragseingang und Terminplanung

Daniela Korte

Sekretariat - Abrechnung - EDV

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