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Begutachtung im Familienrecht - Folge 11: Welche Kriterien bestimmen den Outcome?

Ratgeber für für Betroffene


von Judith Arnscheid und Reinmar du Bois



Der an den Gutachter gestellte Auftrag enthält konkrete Fragen - etwa, wo das Kind nach der Trennung der Eltern leben soll, wie der Besuchsverkehr gestaltet werden soll, wer die Elternrechte ausüben soll. Bisweilen geht es auch darum, ob das Kind unter der Obhut eines der Eltern in Gefahr gerät.

Leitkriterium ist immer das „Kindeswohl“. Eine bestimmte Vorgehensweise wird empfohlen, weil sie dem Kindeswohl „dient“ oder weil sie nach Abwägung und Gewichtung aller Argumente dem Kindeswohl am ehesten „entspricht“ oder weil sonst „Gefahren“ für das Kindeswohl „drohen“.


Was ist "Kindeswohl"


Das Kindeswohl ist ein juristischer Sammelbegriff, der nach psychologischer Auslegung verlangt und in psychologische Kategorien übersetzt werden muss. Wenn man das Kindeswohl als „die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder Jugendlichen günstige Relation zwischen seiner Bedürfnislage und seinen Lebensbedingungen“ versteht[1], wird rasch ersichtlich, dass hier unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen, die in jedem Einzelfall unterschiedlich zu gewichten sind. Sie betreffen zum einen das Kind selbst, zum anderen Eltern oder weitere Bezugspersonen und das Lebensumfeld eines Kindes.

[1] Dettenborn (2017).


Entwicklungsbezogene Ausgangslage


Jedes Kind ist ein unverwechselbares Individuum. Es verfügt über Eigenschaften - Schwächen und Stärken - und ein spezifisches Temperament. So wie sich der Entwicklungsverlauf anlässlich der Begutachtung rekonstruieren lässt, kann ein Kind die Belastungen der elterlichen Trennung mehr oder weniger gut bewältigen und kompensieren und stellt die Eltern und andere Erzieher vor mehr oder weniger große erzieherische Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund versucht das Gutachten Feststellungen zur entwicklungsbezogenen Ausgangslage zu treffen [1]: Welche Entwicklungsaufgaben hat das Kind bislang bewältigt, welche Entwicklungsaufgaben stehen demnächst an? Über welche Ressourcen verfügt das Kind? Welchen besonderen Schutz und welche Förderung verlangt ein besonders vulnerables Kind?

[1] Salzgeber (2020)


Bindungen und Beziehungen


Jede Erörterung des Kindeswohls muss auf den Bindungen und Beziehungen eines Kindes aufbauen. Das Kindeswohl ist dem Erhalt und der Weiterentwicklung dieser Bindungen verpflichtet. Im Alltagssprachlichen werden Bindung und Beziehung oft gleichbedeutend verwendet. In der Psychologie entsteht Bindung[1] aus frühen Beziehungserfahrungen und Bedürfnisäußerungen und manifestiert sich in spezifischen Interaktionsmustern. Der Begriff der Beziehung wird in verschiedenen psychotherapeutischen Schulen unterschiedlich verwendet. Hinzu kommt, dass ein Kind Beziehungen nicht nur zu seinen primären Bezugspersonen entwickelt, sondern - in unterschiedlicher Intensität und Qualität - auch zu weiteren Personen, die zu Wegbegleitern der Kinder werden (Geschwister, Freunde, Nachbarn…).


Die Erforschung bindungsrelevanter Verhaltensmuster bewährt sich vor allem bei der Begutachtung älterer Säuglinge und Kleinkinder. In dieser Altersgruppe sind spezifische Verhaltensmuster – zumindest für den hiesigen Kulturraum –phänotypisch beschrieben (strange situation) und bei Begutachtung in neutralen Räumlichkeiten gut reproduzierbar. Säuglinge senden Signale aus, mit denen sie ihre Bedürfnisse kundgeben, z.B. Hunger oder Nähe. Werden diese Signale von der Bezugsperson richtig verstanden und beantwortet entsteht Bindung. Es werden drei Arten von Bindung unterschieden: sicher gebundene Kinder, unsicher-vermeidend oder unsicher-ambivalent gebundene Kinder.


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Ein sicher gebundenes Kind weint z.B. wenn die Bezugsperson den Raum verlässt und sucht sofort Nähe, wenn sie wiederkommt und beruhigt sich dann schnell. Ein solch sicher gebundenes Kind kann seine Bezugsperson als sichere Ausgangsbasis nutzen und dann auch seine Umgebung explorieren oder Kontakt zu anderen Menschen aufnehmen. Unsicher-vermeidend gebundene Kinder wirken bei der Trennung von der Bezugsperson oft eher unbeeindruckt und ignorieren sie, wenn sie wiederkommt. Unsicher-ambivalent gebundene Kinder wirken bei einer Trennung massiv verunsichert und scheinen überwältigt vom Trennungsschmerz. Kommt die Bezugsperson wieder, klammern sie sich an und können sich kaum beruhigen. Selbst wenn die Bezugsperson anwesend ist, können sie sie kaum als sichere Basis nutzen, um Kontakt zu anderen Personen aufzunehmen oder den Raum zu erforschen.



Die fremden Räumlichkeiten und unsere Fremdheit als Gutachter bieten nicht nur passende Voraussetzungen für die Beurteilung des spezifischen Bindungsverhaltens, sondern auch für die Beurteilung weiterer Beziehungsmerkmale. Eltern registrieren beispielsweise die Unsicherheit ihrer Kinder in der ihnen unbekannten Situation und reagieren empfindlich darauf. Umgekehrt reagieren Kinder auf die Unsicherheit und Anspannung ihrer Eltern. Wir können prüfen, ob die Eltern trotz eigener Nervosität ihre Kinder dabei unterstützen, in der unbekannten Situation gut anzukommen. Wir sehen auch, ob sich die Kinder nach angemessener Eingewöhnungszeit (je nach Alter) von den Eltern lösen und Kontakt zu uns aufnehmen. Manche Kinder erkunden neugierig das Wartezimmer, andere lösen sich nicht vom Schoß ihrer Eltern. Viele suchen ab und zu die Nähe ihrer Eltern. Manche wenden sich von ihren Eltern ab und konzentrieren sich nur auf die Untersuchung.

[1] Ainsworth (1978); Bowlby (2016).


Kindeswille


Der Wille des Kindes bildet eine weitere wichtige Bestimmungsgröße des Kindeswohls. Er kann sprachlich oder nicht-sprachlich zum Ausdruck gebracht und durch projektive (spontane, unwillkürliche, beiläufige) Bekundungen verstärkt werden, etwa bei den beobachteten Interaktionen.

Den Kindeswillen bestimmen wir sowohl mit direkten Befragungen wie auch mit projektiven Explorationshilfen. Inwieweit der Kindeswille zum Tragen kommt, ist nicht nur abhängig vom Alter des Kindes und seinen sprachlichen Möglichkeiten, sondern auch davon, ob das Kind überhaupt einen eindeutigen Willen äußert, wie intensiv es diesen vertritt, ob es in seinen Äußerungen schwankt, je nachdem, mit wem es zusammen ist und ob es sich um eine Willensäußerung handelt, die sich auch im Erleben und den Gefühlen des Kindes wiederfindet, oder ob es nur „nachplappert“ was ein Erwachsener ihm vorgesagt hat.

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Zur Problematik der Beurteilung des kindlichen Willens – für Eltern: Je jünger die Kinder sind, desto wichtiger ist die Qualität und Verfügbarkeit von Bindungen und Versorgungsleistungen in einem intimen Raum. In der Kleinkinderzeit erweitert sich der soziale Bezugsrahmen, und Beziehungen außerhalb der Familie gewinnen an Bedeutung. Sie können in manchen Fällen bereits an die Bedeutung der primären Bindungen heranreichen und müssen dann auch bei Aufenthaltslösungen in das Kalkül einbezogen werden. Je jünger die Kinder sind, desto eher bedürfen deren Willensäußerungen zusätzlicher Interpretationen – die Kinder erwarten dies auch! Sie erwarten, dass die Erwachsenen nicht alle Äußerungen der Kinder wörtlich nehmen, sondern diese ausdeuten und erst einmal nachdenken, bevor sie die Wünsche des Kindes konkret umsetzen. Indem die Eltern sich den Gedanken ihrer Kinder zuwenden, zeigen sie ihren Kindern, dass sie von Elternseite wahrgenommen werden. Zweifellos birgt jede Zuwendung die Gefahr, dass Eltern ihre eigenen Wünsche und Gefühle unmerklich auf das Kind projizieren und sich anschließend durch ihre Kinder bestätigt fühlen und sich in ihnen wiederfinden (projektive Identifikation): "Mein Kind hat Angst vor dem Vater" (eigentlich: die Mutter hat - oft aus guten Gründen - diese Angst, nicht aber das Kind).

Noch schwieriger mit der Berücksichtigung des kindlichen Willens wird es, wenn der von Kindern geäußerte Wille deren Wohl augenscheinlich entgegensteht, etwa, wenn ein Kind unbedingt bei einem Elternteil bleiben und zu einem Elternteil wechseln möchte, bei dem es schlechtere Bildungschancen hat, seine Freunde verliert, Geschwisterbeziehungen aufgibt oder sogar Gefahr läuft, vernachlässigt zu werden oder mit schwierigem Verhalten konfrontiert zu werden.

Je älter das zu untersuchende Kind ist, desto schwieriger wird es jedoch, den von ihm geäußerten Willen zu ignorieren, ohne eine Verletzung seiner personalen Integrität zu riskieren. Bei älteren Kindern, die sich mit einer extrem schwierigen Streitsituationen zwischen den Eltern arrangieren müssen, verlegen sich Kinder bisweilen auf Haltungen, von denen sie sich ein Stillhalteabkommen oder eine Beschwichtigung versprechen oder mit denen sie Druck auf einen Elternteil ausüben oder bestimmte Entwicklungen anstoßen wollen. Solche Haltungen können bewusst gegen eigene emotionale Bedürfnisse gerichtet sein. Älteren Kindern und insbesondere Jugendlichen muss im Rahmen ihrer Identitätsbildung das Recht und die personale Würde bzw. Integrität zugestanden werden, aufgrund bewusster Entscheidungen eine schmerzliche Ambivalenz in die eine oder andere Richtungen aufzulösen und hinsichtlich dieser Auflösung respektiert zu werden.

Therapeuten oder Erzieher können bei solchen Entscheidungen assistieren, können aber die Richtung der Entscheidung nicht vorgeben. Sie können Grenzen aufzeigen oder in eigener Vollmacht Grenzen setzen, jedoch auf diesem Wege nicht unmittelbar erzwingen, in welche Richtung sich der Jugendliche bewegt oder orientiert.

Manche Pädagogen klammern sich an die Hoffnung, dass eine von ihnen als richtig erkannte Lösung auch dann zum Erfolg führt, wenn sie gegen den Willen des Kindes / Jugendlichen durchgesetzt wird. Psychologische Gutachter in Scheidungsverfahren sind sich weniger sicher, ob das Problem-Verständnis wohlmeinender Erzieher der intuitiven Sichtweise eines Kindes auf seine Lage wirklich voraus ist. Die "Faustregel" bei Begutachtungen ist jedenfalls, dass den verbalen Bekundungen älterer Kinder und Jugendlicher Vorrang eingeräumt werden muss.


Erziehungseignung


Mit einer Reihe psychologischer Prüffragen versuchen wir den Begriff der Erziehungseignung einzukreisen. Sie bestimmt sich vor allem anderen aus der Fähigkeit eines Elternteils, die Bedürfnisse eines Kindes zu erkennen, sie adäquat zu beantworten und altersentsprechend erzieherisch auf das Kind einzugehen. Im familienrechtlichen Konflikt wird unter dem Begriff Bindungstoleranz 1] zum Beispiel geprüft, ob ein Elternteil Verständnis dafür aufbringt, dass seine Kinder dem getrennten Elternteil ebenso eng verbunden sind. Bindungsfürsorge schafft günstige Voraussetzungen, dass Kinder sich innerlich mit dem getrennt lebenden Elternteils beschäftigen dürfen (innere Repräsentanz) und tatsächlichen Umgang mit ihm pflegen können.


Das „Funktionieren“ der Eltern („Elterlichkeit“) im Scheidungskonflikt wird durch die spezifische Natur ihres Konflikts und durch das Zusammenwirken der elterlichen Charaktere wesentlich mitbestimmt. Je heftiger die Streitdynamik, desto stärker ist ihr gedeihliches Funktionieren als Eltern gefährdet. Wichtige Bestimmungsgrößen der Konflikte sind hohe Impulsivität und Kränkbarkeit, Rachefantasien und Nachstellungen, histrionische und manipulative Tendenzen sowie die Mitwirkung verstrickter weiterer Familienmitglieder (Großeltern, Geschwister).


Schädliche Auswirkungen auf die Kinder ergeben sich in der Regel nicht so sehr durch die Einwirkung eines einzelnen Elternteils, sondern aus der Kollusion der Partner. Solche Kollusionen erreichen immer wieder pathologische Ausmaße und erfordern von den Kindern hohe Anpassungsleistungen.


Zur Beurteilung der Erziehungseignung sind die elterlichen „Eigenarten“ ein wichtiger Aspekt. Die beste Methode zu deren Identifizierung sind ausführliche, vertiefte, auch biographische, Explorationen in einem möglichst offenen Gesprächsformat. Die in der therapeutischen Praxis üblichen Selbstbefragungsbögen liefern hingegen keine validen Ergebnisse. Da es sich meist um klinische Verfahren handelt, drängt sich manchen Eltern der Gedanke auf, sie könnten psychisch abnorm sein, und sie werden von dem Wunsch bestimmt, diesen Verdacht von sich fernzuhalten. Sie beantworten daher (bewusst oder unbewusst) die gestellten Fragen des diagnostischen Instruments im Sinne der Erwünschtheit bzw. missbrauchen den Test zum Beweis ihrer „Normalität“.

[1] Temizyürek (2014).


Kontinuität


Das Kriterium der Kontinuität wird fast ausschließlich bei Streitfragen über den Aufenthalt eines Kindes herangezogen. Kontinuität (wie oft auch Erziehungseignung) hat gegenüber den Kriterien der Neigungen, Bindungen und Willensbekundungen nur eine nachrangige Bedeutung. Sie kann aber bei engen Entscheidungslagen – z.B. bei Abwägung zweier ähnlich ungünstiger Lösungsmöglichkeiten oder bei Abwägung zweier guter Lösungen – das „Zünglein an der Waage“ sein. Die GutachterInnen entscheiden sich dabei für die Beibehaltung des Status Quo und empfehlen, keine Änderung zu riskieren, - mit der Begründung, dass diese nur zusätzliche Unwägbarkeiten ins Spiel bringen würde. In vielen anderen Fällen streben Kinder ohnehin – erkennbar an ihren Neigungen und Bekundungen – nach größtmöglicher Kontinuität (Sicherheit und Berechenbarkeit) ihrer Lebensumstände. Das Argument der Kontinuität versteht sich hier also von selbst.


Im Laufe der psychischen Entwicklung des betroffenen Kindes bezieht sich das Bedürfnis nach Kontinuität (zunächst) auf die dominanten Bindungen zu primären Bezugspersonen (dies können einzelne und mehrere Personen sein und schließt unter Umständen auch Großeltern sein), später - mitunter schon im Vorschulalter – mehr und mehr auf das erweiterte heimatlich besetzte Umfeld in Schule, Sportverein, Nachbarschaft und Freundeskreis, auf den vertrauten Sprachraum und auf die Einbettung in einen Kulturkreis.

Dort, wo gegen das Postulat der Kontinuität verstoßen wird, hat dies zumeist triftige Gründe. Die Gründe können sich etwa aus einer akuten Gefährdung des Kindeswohls ergeben. In anderen Fällen liegen die Gründe in einer bewussten (Um-)Orientierung eines zumeist älteren Kindes oder eines/r Jugendlichen. Jeder Verzicht auf Kontinuität setzt also voraus, dass ein Kind auf diesen Verzicht innerlich vorbereitet und hierzu aktiv bereit ist und sogar - entgegen den Wünschen einer Bezugsperson - auf eine Veränderung hinarbeitet. Planungen und Entscheidungen, die Erwachsene wohlmeinend aber einseitig für ihre Kinder treffen, müssen zurückstehen. Eltern, die sich verändern wollen, müssen ihre Kinder für ihre Pläne gewinnen und Überzeugungsarbeit leisten. Dies kann bei älteren Kindern und Jugendlichen auch misslingen.



Literatur


Brazelton, B. & Cramer, B. (1991): Die frühe Bindung. Die erste Beziehung zwischen dem Baby und seinen Eltern. Klett-Cotta Verlag: Stuttgart

Temizyürek, K. (2014) Das Stufenmodell der Bindungsfürsorge. ZKJ 06/2014, S. 228-231

Ainsworth, M. (1978). Patterns of Attachment. Erlbaum Verlag: Hillsdale.

Bowlby, J. (2016) Frühe Bindung und kindliche Entwicklung. Reinhart: München.

Dettenborn, H. (2017) Kindeswohl und Kindeswille: Psychologische und rechtliche Aspekte. Reinhart: München.

Salzgeber, J. (2020) Familienpsychologische Gutachten. Beck: München.

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